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Leistungen

Vorgerichtliches Inkassoverfahren

Gemeinsam mit unseren Mandanten stimmen wir individuell die Maßnahmen des schriftlichen Inkassoverfahrens  ab, um so den differenzierten Zielgruppen und Forderungen gerecht zu werden. 

Die Nutzung modernster Technik ermöglicht uns eine sofortige und flexible Bearbeitung jeder Forderungsart und -menge. Wir bedienen uns hierbei ausschließlich firmeninterner Lösungen, welche höchstem Datenschutzstandard entsprechen.

Nach Übergabe der Forderungen an uns werden diese umgehend dem Inkassoverfahren zugeführt, um so den schnellst möglichen Kontakt zum Schuldner herzustellen und so die Forderungen zu realisieren.

Qualifizierte Mitarbeiter, langjährige Erfahrung und optimale Nutzung von Ressourcen führen hierbei nicht nur zu einem Minimum an Forderungsausfällen, sondern auch zu einer langjährigen Bindung von Mandant und Schuldner, ohne das die Kundenbeziehung  Schaden nimmt. Unsere Leistung soll verbinden

Telefonisch

Telefonisch Inkassoverfahren

Der telefonische Kontakt mit dem Schuldner soll behutsam jedoch erfolgreich betrieben werden:

-   Sowohl die Inbound- als auch die Outbound-Gespräche werden von uns auf die spezifischen Anforderungen unseres Mandanten                   zugeschnitten, um so die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. 

-   Insbesondere im Outbound wird von unseren qualifizierten Inkassomitarbeitern der Kontakt zum Schuldner gesucht, um Lösungen                 aufzuzeigen, und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. 

Um die Qualifikation unserer Mitarbeiter stets auf den höchstmöglichen Standards zu halten, werden kontinuierlich Schulungen intern wie extern durchgeführt. Dies führt zu einem aktuellen Know-how sowohl im Bereich der psychologischen Gesprächsführung wie auch in der materiell rechtlichen Bewertung.

Dies führt im Ergebnis durch seriöse und effizient geführte Gespräche zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung und letztendlich zu herausragenden Inkassoergebnissen.

Gerichtliches

Gerichtliches Inkassoverfahren

Sollten alle außergerichtlichen Anstrengungen zur Beitreibung der Forderung erfolglos verlaufen sein, ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens angezeigt.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 688 - 703 geregelt und soll dem Gläubiger helfen, möglichst schnell und unkompliziert seine Forderungen zu realisieren.

Die Beantragung eines Mahnbescheides, sowie wenn nötig eines Vollstreckungsbescheides, wird auf Wunsch und nach Absprache mit unserem Mandanten durchgeführt.

Die Zwangsvollstreckung und Verwaltung titulierter Forderungen werden durch unsere Zwangsvollstreckungsabteilung überwacht.

Nachgerichtlich

Nachgerichtliches Inkassoverfahren

Mit Erwirkung des Vollstreckungsbescheides übernimmt unsere Zwangsvollstreckungsabteilung die Aufgabe, die Forderung zu realisieren und den Vollstreckungstitel durchzusetzen.

Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden.

Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören Mobiliar- und Austauschpfändungen, Konto- und Lohnpfändungen, sowie Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

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