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Falsche Inkasso-Schreiben: Neues Verbraucherportal des Inkassoverbands bietet Hilfe
23. August 2021 –
Um Ratsuchenden zu helfen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) jetzt seine Website erweitert. Ein neues Verbraucherportal auf www.inkasso.de hilft, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifiziert zu beurteilen.
„Der erste Schritt ist immer die Echtheitsprüfung,“ erläutert BDIU-Sprecher Marco Weber. „Immer wieder versenden Kriminelle fingierte Schreiben.“ Unter „Mahnungen checken“ zeigt der Inkassoverband, wie echte Inkassoschreiben zu erkennen und Fälschungen zu entlarven sind. Ein tagesaktueller Störungsmelder warnt vor bekannten Betrugsmaschen. Wer trotz der Tipps Zweifel hat, kann sich an das Team der BDIU-Beschwerdestelle um Ombudsfrau Brigitte Zypries wenden. Deren Arbeit wird durch die ehemalige Bundeswirtschafts- und Justizministerin beaufsichtigt. Bei komplexen Beschwerden und Sachverhalten vermittelt die Ombudsfrau selbst.
Darüber hinaus bietet das Verbraucherportal auch Informationen zu echten Inkassoverfahren und beantwortet die häufigsten Fragen. Ein Beispiel-Inkassoschreiben zeigt auf, wie Zahlungsaufforderungen der Rechtsdienstleister in der Regel strukturiert sind und welche Angaben ein korrektes Erstanschreiben enthalten muss. Häufige rechtliche Fragen, etwa zur Höhe der Inkassokosten, zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Auskunftei wie etwa der Schufa oder zur Bedeutung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beziehungsweise zu Zwangsvollstreckungen oder Kontopfändungen werden in leicht verständlicher Sprache erklärt. Hier hilft auch ein Inkassoglossar, das über die wichtigsten juristischen Begriffe informiert, die im Zusammenhang mit dem Einzug von Forderungen verwendet werden. Auch der Code of Conduct des BDIU ist hier zu finden. Dabei handelt es sich um einen Verhaltenskodex, den Inkassounternehmen bei ihrer Tätigkeit gegenüber säumigen Verbrauchern einhalten. Er ist ab dem 1. Oktober 2021 für alle Mitglieder des Branchenverbands verpflichtend. Er enthält beispielsweise konkrete Regelungen zum Kommunikationsverhalten der Inkassodienstleister am Telefon, im Rahmen des Außendienstes oder im allgemeinen Umgang mit Verbrauchern und Schuldnern.
Sollte es sich bei dem Absender um ein echtes Inkassounternehmen handeln, das Anlass zu Beanstandungen gibt, gelangt der Hilfesuchende zur verbandlichen Beschwerdestelle der Inkassowirtschaft. Ein Formular führt durch die einzelnen Schritte, innerhalb von wenigen Minuten lässt sich eine Beschwerde so an den Verband übermitteln. „Das Formular hilft, diese Angaben strukturiert und übersichtlich zu machen, sodass eine qualifizierte und zügige Beschwerdebearbeitung möglich ist.“
Aktuell erreichen den Inkassoverband verstärkt Beschwerden wegen gefälschter Inkassoschreiben. In den letzten Tagen sind folgende Absender besonders auffällig:
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Ozcan MA Forderungs AG
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Franz HS Forderungs AG
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Rigo Forderungs AG
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Rigova Forderungs AG
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Fordinal Forderungs AG
Der wichtigste Rat beim Empfang eindeutig betrügerischer Post lautet: „Zahlen Sie nicht! Antworten Sie auch nicht direkt auf Absender mit offensichtlich betrügerischem Hintergrund – sondern melden Sie solche Vorgänge bei der Polizei, damit die Behörden die Täter ermitteln können.“
Schutz vor Betrügern: Zahlungsaufforderungen prüfen nach dem „P.E.S.“-Prinzip
23. April 2021 –
Bewährt habe sich, so der BDIU, das sogenannte P.E.S.-Prinzip. Demnach sollte man Zahlungsaufforderungen stets auf diese drei Kriterien überprüfen: P wie Plausibilität, E wie Echtheit und S wie Seriosität.
Bei der Plausibilitätsprüfung sollte man sich fragen: Habe ich die in der Zahlungsaufforderung genannte Sache überhaupt bestellt? Korrekt arbeitende Inkassodienstleister nennen in ihren Schreiben die Gläubigerin, bei der der Betrag offensteht, sowie den Grund für die Forderung. Sie machen Angaben zur Höhe der ausstehenden Zahlungen sowie den angefallenen Kosten. Mahnungen lassen sich so leicht auf ihre Berechtigung überprüfen. Bleiben dennoch Fragen offen, empfiehlt der BDIU, das Inkassounternehmen direkt zu kontaktieren – wenn auch die Echtheitsprüfung, die im Folgenden erklärt wird, positiv ausfällt.
Bei der Echtheitsprüfung geht es um die Frage, ob das Inkassounternehmen zugelassen ist. Betrüger verwenden oft die Namen von Fantasiefirmen, beispielsweise um erfundene Forderungen aus Gewinnspielen oder von Erotikdiensten anzumahnen. Echtes Inkasso erkennt man daran, dass die Firmen über eine behördliche Zulassung verfügen. Die lässt sich prüfen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de. Nur Unternehmen, die dort gelistet sind, dürfen in Deutschland Inkasso durchführen. Findet sich der Absender der Zahlungsaufforderung hier nicht, antwortet man ihm auch nicht – es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit um einen Betrugsversuch.
Muss also ein Inkassoschreiben immer von einem Inkassounternehmen kommen? Nein, Rechtsanwälte verschicken ebenfalls welche. Bei einem Anwalts-Inkassobrief sollte man genauso prüfen, ob der Absender ein zugelassener Anwalt ist, da es auch hier zu Betrugsversuchen kommt.
Seriosität ist ein weiteres Indiz zum Einordnen einer Forderung. Hier ist die Frage: Gehört der Absender einem Berufsverband an und hat er sich auf das Einhalten nachprüfbarer Regeln für ein faires Inkasso verpflichtet? Auf Mitgliedsunternehmen des BDIU trifft das zu. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren: Bei Problemen mit Inkassounternehmen können sie sich an die Beschwerdestelle des BDIU wenden. Deren Tätigkeit wird von der ehemaligen Bundesjustiz- und Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries als Ombudsfrau der Branche kontrolliert. Ab Oktober gilt für die BDIU-Firmen zudem ein neuer Code of Conduct. Dieses Regelwerk definiert in verständlicher Weise und 79 Paragrafen, wie Inkassodienstleister die ihnen anvertrauten Forderungen fair und verantwortungsvoll einziehen.
Inkassodienstleistungen für Bau- und Handwerksbetriebe – Wie Unternehmen seriöse Dienstleister erkennen
Berlin, 3. April 2020 –
Die Coronavirus-Krise stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Auch viele Baubetriebe und Handwerker bekommen das zu spüren. Aufträge fallen aus, eigentlich zuverlässige Kunden geraten plötzlich in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, sicher geglaubte Einnahmen für die Betriebe brechen weg.
In dieser Situation stellen Inkassounternehmen eine wichtige Hilfe für die Gläubiger dar. Bei der Auswahl des geeigneten Partners sollten die Betriebe allerdings aufpassen. Denn am Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter, die etwa damit werben, säumige Zahler zu bedrohen oder sie unter Druck zu einer Zahlung zu zwingen. Das ist nicht nur rechtlich unzulässig – auch der Auftraggeber, der ein solches Vorgehen billigt, kann sich im Zweifel dadurch strafbar machen.
Seriöse Inkassodienstleister dagegen verstehen sich als die Visitenkarte des Gläubigers nach außen. Solche Partner achten in allem, was sie tun, stets auf den guten Ruf ihres Auftraggebers. Sie führen das Inkasso so professionell und zuverlässig durch, dass die säumigen Zahler nach erfolgreicher Beilegung des Falls als gute Kunden des Betriebs zurückkehren können.
Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de). Sie haben profunde Rechtskenntnisse, sind kaufmännisch versiert und verfügen über das notwendige psychologische Fingerspitzengefühl im Umgang mit säumigen Zahlern und deren individueller Situation.
Bei der Auswahl des richtigen Inkassopartners sollten Unternehmen vor allem auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband achten: Mitgliedsfirmen des BDIU beispielsweise haben sich auf die Einhaltung strenger Regeln für den Forderungseinzug verständigt. Alle BDIU-Inkassounternehmen unterliegen der Kontrolle durch den Verband und durch die Ombudsfrau der Inkassowirtschaft – das ist die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher in der Wirtschaft als ein Gütesiegel für seriöses Inkasso.
Vor allem die Auftraggeber von Inkassounternehmen dürfen auf dieses Gütesiegel vertrauen. Sollten sie einmal Schwierigkeiten mit einem Mitgliedsunternehmen des Verbands haben, können sie sich an die Schiedsstelle des BDIU wenden. Der Verband prüft solche Beschwerden, vermittelt unbürokratisch und hilft bei einer fairen Lösung.
Zahlungsverzug wegen Coronakrise: BDIU rät säumigen Verbrauchern zum offenen Dialog mit dem Inkassounternehmen
Berlin, 24. März 2020 –
Kurzarbeit, Einnahmeausfälle oder auch der Verlust des Jobs als Folge der Coronakrise führen im Moment dazu, dass einige Verbraucher plötzlich nicht mehr genug Geld in der Haushaltskasse haben, um ihre Zahlungsverpflichtungen pünktlich zu bedienen.
Wer nun ein Mahnschreiben durch ein Inkassounternehmen erhält, sollte grundsätzlich besonnen reagieren. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) rät säumigen Zahlern dazu, unbedingt das Gespräch mit dem Inkassodienstleister zu suchen. Oft ließen sich dann Lösungen vereinbaren, etwa Ratenzahlungen oder Stundungen.
Der Branchenverband verweist darauf, dass auch viele Unternehmen unter den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus leiden und zum Teil gravierende Liquiditätsprobleme haben. Wer als Schuldner in der jetzigen Situation eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft vermittele, könne auf entsprechende Vereinbarungen hoffen, damit der jeweilige Vertrag dann zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werde.
Nur rund 800 Beschwerden über Inkassounternehmen von Januar bis September 2019 – Branche verstärkt Kampf gegen Betrug durch Identitätsklau
Berlin, 7. Oktober 2019 - Inkassounternehmen bearbeiten derzeit rund 43 Millionen Forderungen. Dagegen stehen lediglich 811 Verbraucherbeschwerden, die zwischen Januar und September 2019 beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) eingegangen sind. Damit wird die Rechtsdienstleistung Inkasso von den rund 550 BDIU-Mitgliedsfirmen weit überwiegend beanstandungsfrei erbracht. Das geht aus einer aktuellen Statistik hervor, die der Verband jetzt veröffentlicht hat.
Eine von drei Monierungen richtete sich gegen Verfahren und Workflow der Inkassobearbeitung, 26 Prozent betreffen Einwendungen gegen die Hauptforderung. Kritik an der Höhe der von den Inkassodienstleistern berechneten Gebühren und Auslagen fällt dagegen mit nur 17 Prozent kaum ins Gewicht.
„Inkassounternehmen handeln im Auftrag der Firmen, die ihr Geld nicht bekommen. Selbstverständlich müssen sie dabei auch fair zu den Schuldnern sein; sie müssen sich an Recht und Gesetz sowie an die Standesregeln halten, denen sich alle Mitgliedsunternehmen des BDIU verpflichtet haben“, erklärt dazu Brigitte Zypries. Die ehemalige Bundesjustizministerin ist Ombudsfrau des Branchenverbands, unterstützt ihn bei der Lösung schwieriger Sachverhalte und vermittelt zwischen Gläubigern, Verbrauchern und Inkassounternehmen.
Aktuell richten sich 6 Prozent der Verbraucherbeschwerden gegen Forderungen, die durch einen Identitätsklau entstanden sind. Hier sind auch die Inkassounternehmen direkt geschädigt. Brigitte Zypries war schon einmal persönlich davon betroffen. „Solche Briefe zu bekommen, ist natürlich sehr ärgerlich“, sagt die BDIU-Ombudsfrau. „Meine Erfahrung aber ist: Wenn man den Unternehmen die Sache mitteilt, lässt sich der Sachverhalt schnell aufklären. Im Zweifel kann man sich auch an den BDIU wenden.“ Im Falle Zypries‘ hatten Betrüger mit ihren persönlichen Daten Bestellungen bei Onlineshops getätigt. Erst durch die Inkassomahnungen fiel ihr der Betrug auf.
Auch die Branche selbst verstärkt ihre Aktivitäten zum Schutz vor dieser Art von Kriminalität. So hat der BDIU unter der Adresse www.identitätsdiebstahl.net Informationen zur Aufklärung von Verbrauchern hinterlegt. Inkassounternehmen verstärken seit Jahren ihr Engagement im Bereich der Betrugsprävention. Auch aufgrund solcher Initiativen sind die Fälle von Identitätsklau inzwischen leicht rückläufig.
Nicht eingerechnet in die Statistik sind Beschwerden über sogenanntes Fake-Inkasso. Alleine in diesem Jahr hat der Verband schon über 80 Hinweise dazu erhalten. „Hier geht es um erfundene Forderungen, getarnt als Briefe tatsächlich existierender Inkassounternehmen, die Verbraucher dazu verleiten sollen, Geld auf ausländische Bankkonten zu überweisen“, erklärt Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des Inkassoverbands. Der wirtschaftliche Schaden ist hoch, da die Betrüger oft Zehntausende solche Schreiben verschicken und einige Empfänger die falschen Mahnungen leider bezahlen.
Im Kampf gegen diese Form von Betrug sieht Berg auch die Behörden in der Pflicht. „Verbraucher müssen besser vor unseriösem Inkasso geschützt werden“, sagt er. „Wir und auch die Verbraucherzentralen hatten in diesem Zusammenhang große Hoffnungen auf das von der Politik versprochene Inkassogesetz gelegt. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, greifen aber zu kurz. Es reicht nicht aus, wenn nur die Bundesländer die reine Anzahl der dort für die Aufsicht zuständigen Gerichte reduzieren. Es braucht eine finanzielle und personelle Aufstockung und eine Bündelung der Kompetenzen auf Bundesebene, am besten beim Bundesamt für Justiz.“
Inkassoakademie feiert 10. Geburtstag – Neuer Fachlehrgang Forderungsmanagement angekündigt
24. September 2019 – Aus Anlass ihres zehnjährigen Bestehens kündigt die Deutsche Inkasso
Akademie GmbH (DIA) in Berlin eine Ausweitung ihres Angebots an. Bald können Interessierte einen neuen Fachlehrgang Forderungsmanagement buchen. Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Inkassounternehmen sollen hier alle Kniffe in der Bearbeitung von Forderungen lernen – der Kurs richtet sich auch an die Beschäftigten von Anwaltskanzleien sowie die Sach- und Mahnabteilungen vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen.
„Inkasso ist eine Rechtsdienstleistung, für die es fundiertes praktisches und fachliches Wissen braucht“, erklärt Akademie-Geschäftsführer Dr. Andreas Bücker. „Unsere Dozenten sind in ganz Deutschland vor Ort: Sie arbeiten direkt in den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen und sind dort jeden Tag mit allen Aspekten des Forderungsmanagements befasst.“ Zum Dozenten-Portfolio der DIA gehören darüber hinaus Betriebswirte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Kommunikationstrainer, Datenschutzexperten, Rechtsanwälte und Richter. Mit ihrem Fachwissen decken sie alle rechtlichen, kaufmännischen und kommunikativen Aspekte ab, die für ein erfolgreiches Mahnwesen erforderlich sind.
Kerngeschäft der Inkassoakademie ist die Aus- und Weiterbildung der rund 19.000 Beschäftigten der Branche. Mutter der Institution ist der Branchenverband BDIU. Mit der Gründung der DIA hatte er im Jahr 2009 sein gesamtes Fortbildungsangebot in einer GmbH gebündelt. Mitgliedsunternehmen des Inkassoverbands profitieren seitdem von einem breitgefächerten Angebot und günstigen Teilnahmegebühren. Die Kurse und Seminare der DIA sind ein wichtiger Baustein für die kontinuierliche Weiterbildung innerhalb der Branche.
Die Akademie sitzt in Berlin unmittelbar am Checkpoint Charlie. Hier bietet sie regelmäßig ihre Kurse an. Das Angebot ist aber auch bundesweit abrufbar: Der Seminarkalender der Akademie listet Termine in jeder Region Deutschlands. „Sehr häufig treten Unternehmen auch mit der Bitte an uns heran, ihre Mitarbeiter inhouse zu schulen“, berichtet Bücker. In diesem Fall schnürt die Akademie gemeinsam mit ihren Dozenten ein passgenaues Fortbildungspaket und führt die entsprechenden Schulungen in den Firmen direkt vor Ort durch.
Fundament des DIA-Angebots sind die stark nachgefragten Inkasso-Sachkundelehrgänge. Diese vermitteln das rechtliche Basiswissen, das zur offiziellen Registrierung als Inkassodienstleister qualifiziert. „Wir statten die Inkassounternehmer von morgen mit der Expertise aus, die auch der Gesetzgeber für die Ausübung dieses Berufs normiert hat“, erklärt Akademie-Leiter Bücker. Erst Ende August ist dazu ein neuer Sachkundelehrgang im niederrheinischen Ratingen gestartet, der jetzt über ein halbes Jahr lang berufsbegleitend läuft.
Quelle: https://www.inkasso.de/inkassoakademie-feiert-10-geburtstag
Erfolgreiche Frauen im Inkasso: Mut macht Karriere
Berlin, 30. April 2019 – Über Inkassounternehmen kursieren viele Mythen. Einer davon lautet: Der Job ist nur was für Männer. Die Wahrheit ist: Rund zwei Drittel aller Beschäftigten in den Firmen sind Frauen. Weibliche Karrieren führen sogar bis ganz an die Spitze der Branche.
Drei Frauen, die im Forderungsmanagement Karriere gemacht haben, sind Kirsten Pedd, Yvonne Wagner und Anke Blietz. Ihr Weg hat sie bis ins Präsidium des Bundesverbands BDIU geführt. Hier treffen sie Entscheidungen für die Zukunft der ganzen Branche. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Inkassowirtschaft“ erzählen sie, wie sie sich dabei auch gegenüber männlichen Konkurrenten durchgesetzt haben.
Das war durchaus nicht einfach. Festgefahrene Strukturen, Männerbünde, Dominanzverhalten – alles das macht Frauen eine Karriere schwerer als ihren männlichen Kollegen. Da ist das Forderungsmanagement durchaus ein Spiegelbild der gesamten Gesellschaft. Auch in vielen Inkassounternehmen nimmt der Frauenanteil ab, je höher die Stufe auf der Karriereleiter erklommen ist.
Empathie gewinnt
Anke Blietz, die Geschäftsführerin eines großen Inkassounternehmens ist, findet, dass Frauen offensiver über ihre Erfolge reden sollten – „genauso wie Männer das völlig selbstverständlich tun“. Wenn Frauen über ihre Karriere redeten, würde das leider oft belächelt oder ins Lächerliche gezogen. „Frauen sind eher Teamplayer als Alphatierchen“, sagt sie und sieht darin durchaus Vorteile: „Manchmal schaffen es Frauen einfach besser, funktionierende Teams zusammenzustellen, da sie sich besser in Menschen und ihre jeweiligen Stärken und Charaktere hineinversetzen können.“
Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, hat auch die Erfahrung gemacht, dass Frauen im Job häufig empathischer und kommunikativer sind. „Und genau diese Eigenschaften sind im Inkasso im besonders Maße gefragt“, stellt sie fest.
Die Alpha-Rolle in ihrem Unternehmen hat Yvonne Wagner inne: Ihr Weg führte sie von der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten über den Sachkundelehrgang der Inkassoakademie bis hin zur Chefin der eigenen Firma. Wie sie das geschafft hat? „Mit Neugierde und Mut“, sagt sie – und sieht diese Eigenschaften auch als Erfolgsfaktoren für ihre Mitstreiterinnen. „Frauen neigen zwar dazu, alles abzuwägen und abzusichern. Aber Fehlschläge gehören einfach dazu. Sie lassen uns wachsen.“ Auf eines ist Yvonne Wagner dabei besonders stolz: Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen – immer noch ein Thema, auch im Forderungsmanagement – gibt es in ihrem Unternehmen nicht.
In einem sind sich die drei Erfolgsfrauen vollkommen einig: Reine Männerdomänen werden in der Wirtschaft schon bald der Vergangenheit angehören. Warum das so ist? Kirsten Pedd bringt es auf den Punkt: „Unternehmen mit gemischten Führungsteams oder gar nur weiblichen sind wirtschaftlich erfolgreicher. Man sucht doch sonst immer nach einer Gelegenheit, die Gewinne für das Unternehmen zu steigern – da ist sie!“
Warum überhaupt Inkasso?
Wie wichtig Inkassounternehmen sind, belegt die neue Branchenstudie des Verbands. Demnach haben die Unternehmen im letzten Jahr 5,8 Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zurückgeführt. Das ist eine satte Steigerung um 16 Prozent gegenüber der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2016. Inkasso verhindert Insolvenzen und sichert dadurch wirtschaftliche Existenzen. Ein Job mit Mission und Inhalt. Insgesamt beschäftigt die Branche 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Quelle: https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/erfolgreiche-frauen-im-inkasso-mut-macht-karrieren
Strengere Inkasso-Aufsicht: Verband begrüßt Forderung von Schleswig-Holsteins Justizministerin Sütterlin-Waack (CDU) nach bundesweiter Zentralisierung – Branche stellt im April in Berlin neuen Verhaltens-Kodex für Inkassounternehmen vor
Berlin, 14. Januar 2019 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) begrüßt die Forderung von Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack nach einer Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht. Die CDU-Politikerin hatte sich am Freitag dafür ausgesprochen, aus Anlass der Übernahme des Vorsitzes in der Justizministerkonferenz der Bundesländer.
„Eine zentrale Aufsicht über Inkassodienstleistungen zu installieren, ist absolut überfällig. Wir fordern diesen Schritt gemeinsam mit den Verbraucherzentralen schon seit vielen Jahren“, kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, am Montag in Berlin. „Der gegenwärtige Zustand ist weder für die Verbraucher noch für die betreffenden Unternehmen akzeptabel. Die Inkasso-Aufsicht gleicht einem Flickenteppich. Sie ist zersplittert auf verschiedene Zivilgerichte, jedes Bundesland hat dafür eine andere Struktur. Das macht es den Behörden unnötig schwer, koordiniert gegen schwarze Schafe vorzugehen. Dass die neue Vorsitzende der Justizministerkonferenz unsere Forderung nun aufgreift, freut uns sehr. Wir erneuern unser Angebot einer fachlichen Zuarbeit, wenn es darum geht, diese Aufsicht geordnet und schlagkräftig aufzustellen. Gut geeignet dafür wäre ein neu zu schaffendes Bundesamt für Rechtsdienstleistungen. Alternativ ist auch eine Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz denkbar.“
Die Ministerin hatte ihre Forderung unter anderem mit dem besseren Schutz der Verbraucher vor falschen Geldforderungen begründet. Wie dringend das ist, zeigt ein aktueller Fall. Verbraucher in ganz Deutschland erhalten derzeit Inkassoschreiben einer „Spare AG“, die angebliche Forderungen aus Gewinnspielen anmahnt. Auf den Briefen behauptet das Unternehmen, im Branchenverband gelistet zu sein. Es ist allerdings weder Mitglied im BDIU noch als Rechtsdienstleister registriert. Mehrere Verbraucherzentralen warnen aktuell vor diesen Schreiben. „Wir haben Strafanzeige gestellt“, sagt Pedd. Verbraucher sollten diese Forderungen nicht bezahlen.
Pedd betont den Nutzen seriöser Inkassodienstleistungen. Pro Jahr führt die Branche mehr als 5 Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück. „Wir wollen das Vertrauen stärken, das Verbraucher und Unternehmen in das Forderungsmanagement setzen. Unser Mittel dazu ist ein strenger Verhaltenskodex, der derzeit im Wege der Selbst- und Co-Regulierung entsteht. Im April werden wir auf unserem Kongress in Berlin diesen neuen Code of Conduct für Inkasso vorstellen.“
Drei geldwerte Tipps zum Jahresende
Berlin, 6. Dezember 2018 - Das Jahr 2018 rast seinem Ende entgegen. Bevor nun bald die Weihnachtsglocken klingen und die Silvesterböller knallen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) noch drei geldwerte Tipps, auf die man in diesem Dezember unbedingt achten sollte.
Tipp 1:
Fristen einhalten!
Der 31. Dezember ist für Rechtsgeschäfte ein wichtiger Stichtag. Bis dahin tickt auch die Frist zur Verjährung von Forderungen. Drei Jahre beträgt sie in der Regel. Das heißt: Wer noch Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2015 hat – zum Beispiel aus nicht bezahlten Rechnungen – der muss sich jetzt damit beeilen. Die Forderungen verfallen zwar nicht. Aber der Schuldner kann ab dem 1. Januar 2019 die Erfüllung der Forderung verweigern. Der Gläubiger ist dann auf den guten Willen seines Kunden angewiesen, hat aber keine weiteren Rechtsmittel mehr an der Hand, um seinen Anspruch doch noch durchzusetzen.
Tipp 2:
Geschenke online kaufen – und den Überblick behalten!
Alle Jahre wieder will man seinen Lieben ein möglichst frohes Fest bereiten. Dazu gehören schöne Geschenke. Was aber ist, wenn gerade Ebbe in der Kasse herrscht? Präsente auf Pump zu finanzieren ist jedenfalls keine gute Idee, es verstärkt bestenfalls ein schon problematisches Konsumverhalten. Darauf weisen jetzt die Inkassounternehmen hin. Kurz vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts haben sie in einer Umfrage herausgefunden: Hauptgrund, warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht bezahlen, ist ein unkontrolliertes Konsumverhalten. Gerade im Netz verlieren viele jüngere Verbraucher den Überblick über ihr Geld. Darunter leidet der Onlinehandel. Die Shops sind laut Erkenntnissen der Inkassounternehmen im Moment die Branche mit den meisten schlecht zahlenden Kunden.
Tipp 3:
Paket annehmen an der Haustür? Vorsicht vor Bestellbetrügern!
Kurz vor Weihnachten passiert das jetzt oft: Der Postbote klingelt und bittet, eine Sendung für den Nachbarn anzunehmen. Aus Gefälligkeit machen das natürlich die meisten. Aber Vorsicht: Diese Hilfsbereitschaft nutzen auch Kriminelle für sich aus. Bestellbetrüger, die unter falschem Namen im Netz einkaufen, versuchen auf diesem Wege geklaute Ware abzugreifen. Das Problem: Nimmt man die Ware per Unterschrift an und übergibt sie danach einem unbekannten Abholer, ist man für den Versender der letzte nachvollziehbare Empfänger des Pakets. Die Berliner Polizei warnt aktuell vor dieser üblen Masche: „Seien Sie misstrauisch bei der Paketannahme für Personen, die Sie nicht kennen!“ Für Shops sind Betrüger, die unter falscher Identität einkaufen, ein wachsendes Problem. Verbraucher, die Opfer dieser Masche geworden sind, bemerken das oft erst, wenn ihnen Rechnungen oder Mahnungen über niemals bestellte Produkte ins Haus flattern. Der BDIU rät Betroffenen: „Setzen Sie unbedingt die jeweiligen Händler und gegebenenfalls das mahnende Inkassounternehmen darüber in Kenntnis!“ Die Polizei empfiehlt zudem eine Strafanzeige gegen den Täter, zum Beispiel bei der Internetwache: „Der Verweis auf eine bereits erstattete Strafanzeige ist für die Betroffenen oftmals hilfreich.“
Quelle: https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/drei-geldwerte-tipps-zum-jahresende
Inkassounternehmen zur Aktionswoche Schuldnerberatung – „Außergerichtliche Einigungen müssen gefördert werden“
Berlin, 4. Juni 2018 – ,,Schuldnerberatung leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Daher ist es richtig und wichtig, die Schuldnerberatungsstellen personell und finanziell so auszustatten, dass sie allen Betroffenen eine schnelle und möglichst unbürokratische Hilfestellung leisten können“, so Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), aus Anlass der Aktionswoche Schuldnerberatung.
Etwa jeder zehnte Erwachsene ist in Deutschland von Überschuldung betroffen. „Das ist eine Herausforderung für Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz“, so Pedd. „Die Antwort kann nicht darin liegen, den Zugang zu Verbraucherinsolvenzverfahren zu erleichtern, da das die Gerichte über den Rand ihrer Belastbarkeit hinausführen würde. Außergerichtliche Einigungen sind für viele Betroffene oft die beste Lösung. Wenn Schuldnervertreter und Gläubiger beziehungsweise deren Vertreter fair und offen miteinander reden, lassen sich individuelle Lösungen finden, die beiden Seiten entgegenkommen. Die Stephan-Kommission als interdisziplänere Dialogplattform von Schuldnerberatern und Gläubigern zeigt, dass dieser Weg gangbar ist.“
Inkassobranche verständigt sich auf Selbst- und Co-Regulierung – Erfolgreicher Kongress in Berlin
Berlin, 18. Mai 2018 – Mehr als 550 Entscheider aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind seit gestern in der Hauptstadt auf dem Kongress der Inkassowirtschaft.
Die Branche entwickelt derzeit einen Code of Conduct für das Forderungsmanagement. Dieser soll im Wege der Selbst- und Co-Regulierung die bestehenden berufsrechtlichen Richtlinien des BDIU novellieren und erweitern. Auf ihrem Kongress führt die Branche dazu den Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Schuldnerberatung. Einig waren sich alle Teilnehmer in ihrer Kritik an der bestehenden Inkassoaufsicht. Diese ist auf unterschiedliche Zivilgerichte in Deutschland zersplittert, zwischen denen kein oder kaum Informationsaustausch stattfindet. Dr. Karl-Heinz Brunner (MdB, SPD) griff auf dem Kongress eine politische Forderung des BDIU auf und sprach sich für eine Zentralisierung der Inkassoaufsicht beim Bundesamt für Justiz aus.
Weitere Themen des Branchentreffens sind digitale Innovationen für das Forderungsmanagement, aktuelle Rechtspolitik sowie die in wenigen Tagen in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung.
Am Donnerstag wählte die Mitgliederversammlung Yvonne Wagner (System Inkasso, München) zur Vizepräsidentin des Verbandes. Sie folgt auf Marion Kremer. Werner Ollech (Real Solution, Hamburg) wurde neu als Beisitzer ins Präsidium gewählt. Rechtsanwalt Dr. Gero Ziegenhorn ist neuer Verbandsbeauftragter für den Datenschutz.
Quelle: http://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/inkassobranche-beim-bdiu-kongress2018-in-berlin